kfz-zulassung

die zulassung ist die behÖrdliche registrierung (anmeldung) eines kraftfahrzeuges oder eines anhÄngers.

Das Fahrzeug darf erst nach der Zulassung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden. Bei der Kfz-Zulassung wird von der Zulassungsstelle eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt.

Gerne melden wir Ihr Fahrzeug für Sie an:

Öffnungszeiten der Zulassungsstellen:

Neusiedl am see

Montag - Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr
Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

 

Frauenkirchen

Montag - Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

erforderliche unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Anmelderin/des Anmelders
  • Vollmacht, wenn das Kfz nicht persönlich angemeldet wird
  • Versicherungsbestätigung
  • Datenblatt oder Typenschein oder Einzelgenehmigung
  • Kaufvertrag
  • Gebrauchtwagenanmeldung: gültiges, positives Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung (Pickerl) unterliegen
  • Leasing: Leasingbestätigung
  • Firmenwagen: Firmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigung bei juristischen Personen als Nachweis für den Firmensitz
  • Eigenimport: Beachten Sie, dass die Daten in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sein müssen!
  • Entrichtung der NoVA (Finanzamt)
  • Verzollungsbestätigung (wenn vorhanden)