kfz-zulassung
die zulassung ist die behÖrdliche registrierung (anmeldung) eines kraftfahrzeuges oder eines anhÄngers.
Das Fahrzeug darf erst nach der Zulassung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden. Bei der Kfz-Zulassung wird von der Zulassungsstelle eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt.
Gerne melden wir Ihr Fahrzeug für Sie an:
Öffnungszeiten der Zulassungsstellen:
Neusiedl am see
Montag - Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr
Freitag 8:00 - 13:00 Uhr
Frauenkirchen
Montag - Freitag 8:00 - 13:00 Uhr
erforderliche unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis der Anmelderin/des Anmelders
- Vollmacht, wenn das Kfz nicht persönlich angemeldet wird
- Versicherungsbestätigung
- Datenblatt oder Typenschein oder Einzelgenehmigung
- Kaufvertrag
- Gebrauchtwagenanmeldung: gültiges, positives Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung (Pickerl) unterliegen
- Leasing: Leasingbestätigung
- Firmenwagen: Firmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigung bei juristischen Personen als Nachweis für den Firmensitz
- Eigenimport: Beachten Sie, dass die Daten in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sein müssen!
- Entrichtung der NoVA (Finanzamt)
- Verzollungsbestätigung (wenn vorhanden)